Grundsätzlich werden die Gebühren des Heilpraktikers von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Besteht jedoch eine Zusatzversicherung für allgemeine Heilpraktikerkosten oder Psychotherapie durch einen Heilpraktiker, können Teile meiner Therapie auf Grundlage dieser Bewilligung abgerechnet werden. Die darüber hinaus gehenden Gebühren verstehen sich als Selbstzahlerkosten.
Energieaufbau, -erhaltung und -anhebung
Gesamtkosten bitte erfragen
5 Tage á 2 Stunden zzgl. Abschlussgespräch
Andrea Reuter | Heilpraktikerin
Ganzheitliche Psychotherapie
bei Entwicklungstrauma
Selbstfindung
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