Grundsätzlich werden die Gebühren des Heilpraktikers von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Besteht jedoch eine Zusatzversicherung für allgemeine Heilpraktikerkosten oder Psychotherapie durch einen Heilpraktiker, können Teile meiner Therapie auf Grundlage dieser Bewilligung abgerechnet werden. Die darüber hinaus gehenden Gebühren verstehen sich als Selbstzahlerkosten.
3 MODULE - Schnuppertag, Grundlagen, Erweiterung
Energieaufbau, -erhaltung und -anhebung
Themenaufstellung
5 Tage á 2 Stunden zzgl. Abschlussgespräch & Patientenbrief
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